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Autofahren mit Herz-Kreislauf-Erkrankung

In unserer modernen Gesellschaft spielt das Thema Mobilität eine große Rolle. Die überwiegende Mehrheit aller Erwachsenen besitzt einen Führerschein und fährt zumindest gelegentlich selbst ein Kraftfahrzeug.

Trotzdem, oder vielleicht gerade deswegen, wird die Frage „Kann ich mit meiner Erkrankung noch selbst Auto fahren?“ im Arztgespräch erfahrungsgemäß gerne ausgeklammert – und zwar von beiden Seiten.

Dabei können Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit wie z. B. des Seh- oder Hörvermögens, der Bewegungsfähigkeit oder auch der für die Teilnahme am Straßenverkehr nötigen Aufmerksamkeit bei sehr vielen und sehr unterschiedlichen Grunderkrankungen auftreten, nicht nur bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Einige Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems können dazu führen, dass die Blutversorgung des Gehirns plötzlich unterbrochen wird. Jemand, bei dem dieses Risiko besteht, ist selbstverständlich nicht dazu in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Es geht um Ihre Sicherheit und auch um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer! Ganz zu schweigen von den juristischen und versicherungsrechtlichen Fragen, die hier eine Rolle spielen.

Sprechen Sie daher unbedingt Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt auf diese Fragen an, wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen noch Auto fahren dürfen! Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin ist verpflichtet, Sie umfassend und individuell zu beraten.

Und auch wenn bei Ihnen selbst keine Einschränkung besteht, sollten Sie dies wissen und am besten für alle Fälle auch nachweisen können, dass Sie individuell ärztlich beraten wurden.

  • Erkrankungen, bei denen man nicht Auto fahren sollte

    Typische Fälle aus dem Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, in denen  das Autofahren problematisch oder sogar gesetzlich untersagt sein kann, sind u. a.:

    • Herzrhythmusstörungen
    • Herzinsuffizienz
    • Synkope (kurze Bewusstlosigkeit)
    • Periphere arterielle Verschlusskrankheit
    • Stabile Angina pectoris
    • Aortenaneurysma

    Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem privaten Autofahren und Berufsfahrern. Mehr dazu finden Sie in unserem Magazin.

    Bluthochdruck

    Was viele nicht wissen: Auch bei einem dauerhaft stark erhöhten Blutdruck kann man nicht mehr selbst Auto fahren. Als Grenzwerte sieht der Gesetzgeber hier einen diastolischen Wert (der kleinere Wert bei der Blutdruckmessung) von 110 mmHg  vor.

    Lassen Sie daher regelmäßig Ihren Blutdruck kontrollieren und wenn Ihr Blutdruck erfolgreich eingestellt wurde: Nehmen Sie Ihre Medikamente regelmäßig und genau wie von Ihrem Arzt angeordnet ein!
     

Mehr zum Thema Autofahren im Zusammenhang mit implantierbaren Therapiesystemen finden Sie an dieser Stelle.