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Fachbegriff des Monats

Nachsorge nach Implantation eines Schrittmachers, ICD, CRT oder CRT-D

Nach der Implantation eines Schrittmachers, eines ICD- oder CRT-Gerätes ist die regelmäßige Nachsorge mit Kontrolle des Therapiesystems und Untersuchung des Patienten notwendig, um eine optimale Therapie und die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten. Das Gerät muss nicht nur zuverlässig funktionieren, sondern sollte auch möglichst wenig Energie verbrauchen, damit die Lebensdauer der Batterie verlängert und ein Aggregatwechsel möglichst lange hinausgezögert wird.

Was passiert nach der Operation?

Die Schrittmachernachsorge beginnt mit der individuellen Programmierung des Schrittmachers unmittelbar nach der Implantation. Sie werden meistens stationär in die Klinik aufgenommen. Ihr Herzrhythmus und Ihre Herzfrequenz werden überwacht. Nach der Implantation wird ein Röntgenbild angefertigt, um sicherzustellen, dass der Schrittmacher bzw. das ICD- oder CRT-Gerät und die Elektroden an der richtigen Stelle sitzen.
Das Pflegepersonal wird Ihnen zeigen, worauf Sie bei ihrer Operationswunde achten müssen: Halten Sie sie sauber und trocken. Nach ca. fünf Tagen dürfen Sie duschen. Sie sollten jeden Tag nachschauen, ob Ihre Wunde heilt. Rufen Sie Ihren Arzt an, falls Sie

  • Fieber bekommen, das nicht innerhalb von zwei bis drei Tagen zurückgeht;
  • eine Rötung, Schwellung, Überwärmung oder Absonderung von Flüssigkeit aus der Wunde an der Stelle des Einschnitts bemerken;
  • ein Schwindelgefühl oder Brustschmerzen verspüren oder sich andauernd müde und schwach fühlen.

Vor Ihrer Entlassung aus der Klinik werden Sie in einem ausführlichen Gespräch über das korrekte Verhalten mit einem Schrittmacher informiert. Außerdem erhalten Sie schriftliche Informationen zum Leben mit einem Schrittmacher (bzw. ICD, CRT oder CRT-D) und einen Schrittmacherausweis. In diesem Ausweis finden Sie:

  • die Art Ihres Schrittmachers, das Datum der Implantation und den Namen der Klinik, die den Schrittmacher implantiert hat;
  • alle wesentlichen Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen;
  • einen Eintrag in den Ausweis oder einen Ausdruck des Programmiergerätes mit den wichtigsten Parametern und letzten Kontrollergebnissen.

Tragen Sie Ihren Ausweis und Ihre Medikamentenliste jederzeit mit sich, und informieren Sie andere Ärzte, Zahnärzte und Notfallpersonal immer darüber, dass Sie ein Schrittmachersystem bzw. ein ICD oder CRT-Gerät tragen.

In einem Arztbrief wird die Indikation zur Implantation und der stationäre Verlauf beschrieben. Der Bericht benennt außerdem den implantierten Schrittmacher und die Elektroden, ihre Funktionsweise und die aktuell programmierten Einstellungen.