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Auto fahren mit Herzschrittmacher, ICD, CRT oder mit CRT-D

Viele Menschen brauchen das Auto, um mobil zu sein und am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Aber darf man mit implantiertem Therapiegerät überhaupt noch selbst ein Auto steuern? In vielen Fällen ist das erlaubt, in anderen muss man davon abraten. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt darüber! Als Autofahrer tragen Sie nicht nur eine Verantwortung für Ihre eigene Sicherheit, auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie versicherungsrechtliche und andere juristische Fragen sind zu bedenken, wenn Sie ein Therapiegerät tragen. Für Berufskraftfahrer sind die Vorschriften besonders streng. Eine Übersicht über die Gesetzeslage zum Thema „Herzkrank Auto fahren“ finden Sie in unserem Magazinbeitrag zu diesem Thema auf Kardionet.

Herzschrittmacher oder CRT

Nach der erfolgreichen Therapie einer Herzrhythmusstörung kann es durchaus wieder erlaubt sein, dass Sie selbst Auto fahren. Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin ausführlich mit Ihnen besprechen. So erfahren Sie auch, wie lange Sie z. B. nach der Implantation eines Herzschrittmachers oder eines CRT-Gerätes (Herzschrittmacher für die kardiale Resynchronisationstherapie) mit dem Autofahren warten sollten, um sicher zu sein, dass sich Ihr Herzrhythmus wieder dauerhaft stabilisiert hat. 

ICD- und CRT-D-Geräte

Etwas schwieriger ist die Situation, wenn bei Ihnen ein Gerät mit Defibrillator-Funktion implantiert wurde (implantierbarer Kardioverter Defibrillator oder ein CRT-D). Die Funktionsweise dieser Geräte besteht darin, dass beim Auftreten von lebensbedrohlichem Herzrasen oder Kammerflimmern ein starker Elektroschock abgegeben wird, der den normalen Herzrhythmus wieder herstellt.

Wenn eine solche Herzrhythmusstörung während des Autofahrens auftritt und Ihr Therapiegerät einen Elektroschock abgibt, können Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren. Sie sind daher nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Falls das ICD-Gerät rein vorsorglich implantiert wurde, kann das Autofahren unter bestimmten Umständen noch möglich sein. Das können jedoch in Ihrem individuellen Fall nur die Fachleute entscheiden.

Elektroautos

Die Art des Fahrzeugs – ob klassisches Kraftstoff-Kfz, Elektro- oder Hybridauto – hat keinen Einfluss darauf, ob man als Therapiegeräteträger Auto fahren darf. Der Antrieb der Elektrofahrzeuge wirkt sich nicht auf Herzschrittmacher, CRT oder ICD aus. Lediglich beim Ladevorgang von Elektroautos sollte man Vorsicht walten lassen.