Ihr Herz-Kreislauf-Portal

Die Herz-Sprechstunde

Falls Sie vermuten, unter einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu leiden, oder falls in Ihrer Familie Herzinfarkte, Bluthochdruck oder andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen bekannt sind, sollten Sie mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt darüber sprechen. Das Gleiche gilt, wenn Sie bestimmte Alarmzeichen an sich beobachten. Nur sie bzw. er kann feststellen, ob Ihr Verdacht zutrifft oder es andere Gründe für Ihre Beschwerden gibt.

Zudem haben über 35-Jährige alle drei Jahre Anspruch auf einen sogenannten Gesundheits-Check, der von den Krankenkassen bezahlt wird.