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Wie kann ich mich auf einen Notfall vorbereiten?

Es gibt Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei denen ist – eine gute Therapietreue vorausgesetzt – kaum mit plötzlichen Krisen zu rechnen, bei anderen sollte man sich auf Notfälle gefasst machen.

  • Was ist ein Herz-Kreislauf-Notfall?

    Die Symptome eines Herz-Kreislauf-Notfalls beginnen plötzlich und halten mehr als ein paar Minuten an. Zeichen, die auf einen Notfall hindeuten, sind:

    • Starke Schmerzen hinter dem Brustbein, die in Nacken, Hals, Kiefer, Schulterblätter, Arme oder Oberbauch ausstrahlen können
    • Starkes Engegefühl, heftiger Druck im Brustkorb
    • Stärkere Luftnot, Atemnot
    • Schweißausbrüche mit kaltem Schweiß
    • Übelkeit, Erbrechen
    • Todesangst
    • Blass-graue Gesichtsfarbe
    • Beschwerden, die im Ruhezustand auftreten
    • Anhaltende Beschwerden, die nach Beendigung einer körperlichen Belastung, wie Treppensteigen, weiter bestehen
    • Anhaltende Beschwerden, trotz Einnahme eines Notfallmedikaments, z. B. ein Nitro-Spray

    Ein Herz-Notfall kann auch weniger typische Anzeichen haben. Manche Menschen spüren ihre Beschwerden eher im Bauch, verbunden mit Übelkeit oder Erbrechen. Das kommt vor allem bei Frauen öfters vor. Nahezu alle Betroffenen geben aber an, dass es ihnen „ganz plötzlich sehr schlecht“ gegangen sei.

  • Was tun im Notfall?

    Ob eine akute Verschlechterung tatsächlich einen lebensbedrohlichen Notfall darstellt, ist oft schwierig zu beurteilen. Im Zweifelsfall warten Sie nicht lange ab, sondern holen Sie möglichst schnell fachkundigen Rat ein, etwa von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin oder vom ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die bundesweite Rufnummer lautet 116 117.

    Im Notfall rufen Sie die 112 an oder lassen Sie jemanden anrufen! Von hier aus kann in sehr kurzer Zeit ein Rettungswagen zu Ihnen geschickt werden. Geben Sie beim Anruf an:

    • Wer ruft an?
    • Was ist passiert? Etwa: Verdacht auf Herzinfarkt
    • Wo befinden Sie sich?
    • Was haben Sie bisher gegen die Beschwerden gemacht? Etwa: Ihr Nitro-Spray eingenommen

    Bis Hilfe kommt:

    • Versuchen Sie ruhig zu bleiben.
    • Nehmen Sie gegebenenfalls Ihr Notfallmedikament ein.
    • Befreien Sie sich von beengender Kleidung. 
    • Wenn Sie allein zu Hause sind, öffnen Sie die Wohnungs- oder Haustür.
  • Vorbereitet sein!

    Um im Notfall schnell Hilfe zu bekommen, können Sie einiges vorbereiten. Vor allem wenn die Beschwerden so stark sind, dass Sie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr handlungsfähig sind, kann ein gute Vorsorge die Helfenden unterstützen.

    • Informieren Sie Verwandte, Bekannte und/oder Kollegen darüber, in was für eine Krise Sie geraten könnten und was – wenn Sie selbst nicht mehr ausreichend reagieren können – dann die wichtigsten Hilfsmaßnahmen sind.
    • Halten Sie Notrufnummern griffbereit – z. B. von Hausarzt bzw. Hausärztin,  Kardiologen bzw. Kardiologin und die des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117). Wenn es ganz schnell gehen muss, ist die 112 die richtige Wahl.
    • In der Geldbörse oder Brieftasche sollten Patientenausweise (z. B. ein Hinweis auf Diabetes), die aktuelle Medikamentenliste sowie der Notfallkontakt (Partner bzw. Partnerin, Kinder oder enge Freunde) liegen, damit Helfer informiert sind.
    • Je nach möglichem Problem kann eine kleine Notfallbox vor Ort (in der Handtasche, im Auto) hilfreich sein. Bei Diabetikern könnte sie z. B. Traubenzucker enthalten, bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit Nitro-Spray.
    • Eine größere Notfallbox, die zu Hause bereitstehen kann, sollte zum Beispiel Medikamentenplan, wichtige Angaben zur Erkrankung und auch Vorsorgedokumente enthalten.

    Wenn Sie eine Krise ohne ärztliche Hilfe überstanden haben, sprechen Sie baldmöglichst mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin über das Ereignis, vor allem, wenn dieses zum ersten Mal auftrat.

  • Vorsorge: Vollmachten und Verfügungen

    Ein akuter Notfall kann auch dazu führen, dass man – vorübergehend oder längerfristig – handlungsunfähig wird. Dabei geht das Recht, sich um Sie und Ihre Belange zu kümmern, nicht automatisch an Familienangehörige oder Ehepartner über. Zwar gibt es seit Januar 2023 eine neue Regelung, die es eingetragenen Lebenspartnern ermöglicht, gesundheitliche Entscheidungen zu treffen. Dies gilt aber nur für 6 Monate und ausschließlich für gesundheitliche Bereiche. Folglich kann im Ernstfall ein Betreuer durch das Betreuungsgericht eingesetzt werden, falls keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Das heißt, es könnte plötzlich ein völliger Fremder über und für Sie entscheiden. Erstellen Sie für diese Situation deshalb gegebenenfalls Vorsorge-Dokumente. Dazu gehören

    • Vorsorgevollmacht
      Eine andere Person erhält die rechtliche Vollmacht, sich in Ihrem Namen um bestimmte Dinge zu kümmern und gegebenenfalls Entscheidungen dazu zu treffen. Dies kann, muss aber kein Verwandter sein. Es können auch mehrere Personen genannt werden. Wichtig ist, dass klar wird, wer sich um was kümmern soll/darf.
      Hilfreich ist es auch, wenn die Personen für bestimmte Bereiche – wie den Zugriff auf Ihr Konto – bereits einzelne Vollmachten erhalten haben.
      Berücksichtigen Sie bei diesen Vollmachten auch Ihr „digitales Leben“.
    • Generalvollmacht
      Bei einer Generalvollmacht erteilen Sie einer Person die Vollmacht, Sie in fast allen Belangen zu vertreten. Einiges – die höchstpersönlichen Rechtsangelegenheiten – ist davon per Gesetz ausgenommen. Dabei handelt es sich insbesondere um familienrechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Eheschließung oder das Einreichen einer Scheidung.
    • Betreuungsvollmacht/Betreuungsverfügung
      So können Sie eine oder mehrere Personen festlegen, die bei Bedarf Ihre Betreuung übernehmen soll/en. Die Betreuer haben nicht nur das Recht, Ihre finanziellen Dinge zu regeln, auch Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Schriftverkehr und Post sowie Aufenthaltsbestimmung fallen in diesen Bereich.
      Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort, wenn der Notfall eintritt. Zunächst muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, wer die Betreuung übernimmt. Mit einer gültigen Betreuungsverfügung können Sie diese Entscheidung aber in Ihrem Sinne beeinflussen.
    • Patientenverfügung
      Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. 

    Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Vorsorgedokumente noch Ihren aktuellen Wünschen entsprechen.

    Letztlich gehört zu diesen Papieren auch das Testament oder ein Vermerk, wo die entsprechenden Unterlagen zu finden sind. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihren digitalen Nachlass – Konten bei Onlineshops, Online-Banking-Daten, laufende Verträge (z. B. Abos) und Ähnliches sind Teil des Erbes.

Es gibt auch Notfälle, in denen Sie selbst gar nicht mehr agieren können – zum Beispiel, wenn Sie ohnmächtig werden, einen Schlaganfall erleiden, der Sie handlungsunfähig macht, bei plötzlichem Herzstillstand oder ähnlich dramatischen Ereignissen. Dann ist es gut, wenn die Menschen in Ihrer Nähe Erste Hilfe leisten können. Wie die ersten Schritte bei der Hilfe für einen anderen aussehen, finden Sie in unserem Beitrag „Im Notfall“.