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Modernes bildgebendes Untersuchungsverfahren: MRT. © Werner / fotolia

Modernes bildgebendes Untersuchungsverfahren: MRT. © Werner / fotolia

Mit Herzschrittmacher ins MRT

Wer schon einmal zu einer MRT-Untersuchung musste, erinnert sich vielleicht, dass er alle metallenen Gegenstände wie Uhren, Schmuck, Hörgeräte und sogar Kreditkarten vor Beginn der Untersuchung sorgfältig ablegen musste.

Aber was ist, wenn sich das Metall aufgrund einer medizinischen Behandlung im Körper selbst befindet und sich daher gar nicht ablegen lässt, wie zum Beispiel künstliche Gelenke, feste Zahnprothesen, Stents und Herzschrittmacher?

  • Starke Magnetfelder

    Mit Hilfe von starken Magnetfeldern und Radiowellen wird bei einer Magnetresonanztomographie (MRT) ein detailliertes Bild vom Körperinneren erzeugt. Der Arzt kann beispielsweise Herzhöhlen, Herzklappen und Blutgefäße genau erkennen und so die Struktur und z. T. die Funktion des Herzens untersuchen.

    Genau diese starken Magnetfelder machen metallene Gegenstände zum Problem: Sie werden von dem Magneten angezogen. Das Metall kann sich bewegen und/oder heiß werden und so den Patienten verletzten. Daher legt der Patient zu seinem eigenen Schutz Schmuck und Uhr etc. ab. Fest im Körper verbaute Metallteile wie künstliche Gelenke oder Knochenschrauben und feste Zahlprothesen stellen normalerweise keine Gefahr dar, aber Sie müssen diese unbedingt angeben, damit der Arzt abwägen kann, ob eine MRT-Untersuchung anzuraten ist.

    Andere metallhaltige Gegenstände können durch das MRT Schaden nehmen und später nicht mehr funktionieren, wie z. B. Kreditkarten oder Herzschrittmacher.

  • MRT bei Patienten mit implantierbaren Therapiesystemen

    Bei Herzschrittmachern, Defibrillatoren (ICD) und Geräten zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT und CRT-D) kann das Magnetfeld möglicherweise die Sonden verschieben, die Funktion des Gerätes stören oder sogar dauerhafte Fehlfunktionen des Geräts verursachen. Auch die eingesetzten Radiowellen können auf die Therapiegeräte einwirken. Das kann gefährlich sein. Daher hieß es bisher konsequent: Träger von implantierbaren Therapiesystemen dürfen nicht ins MRT, sie sollten noch nicht einmal einen MRT-Raum betreten.

    Inzwischen weiß man aber, dass einige Arten von MRT-Untersuchungen unter bestimmten Bedingungen trotz Herzschrittmacher sicher durchführbar sind. Viele der neuen Herzschrittmacher sind mittlerweile so weiterentwickelt worden, dass sie MRT-tauglich sind. Bei diesen modernen Geräten sind Sonden und Schrittmacher-Einheit so gestaltet, dass sie durch die Magnetfelder des MRTs weder überhitzen noch beschädigt werden.

    Trotzdem sollte immer abgewogen werden, ob eine MRT-Untersuchung wirklich dringend notwendig ist oder ob die jeweilige medizinische Fragestellung nicht auch mit anderen Untersuchungsverfahren, zum Beispiel Sonographie oder Computertomographie, beantwortet werden kann.

  • Besondere Vorbereitung

    Auch mit den neuen Schrittmachern kann man jedoch nicht einfach so ins MRT, sondern es sind einige Vorbereitungen nötig. Um ein MRT sicher durchzuführen, dürfen nur MRT-Geräte mit einer niedrigen Magnetfeldstärke eingesetzt werden. Außerdem müssen die Herzschrittmachergeräte vor der Untersuchung auf eine spezielle Betriebsart umgestellt werden. Um bei ICDs einen ungewollten „Schock“ im MRT zu vermeiden, müssen z. B. bestimmte Funktionen des ICDs während der Untersuchung deaktiviert werden. Nicht alle Patienten vertragen eine Umprogrammierung bzw. Abschaltung bestimmter Funktionen. Patienten, die von der Schrittmacherfunktion ihres Gerätes abhängig sind, sollten nach wie vor nicht ins MRT.

    Während der MRT-Untersuchung sollte die Herzfunktion des Patienten von einem erfahrenen Kardiologen überwacht werden. Danach wird die Geräteeinstellung wieder auf den ursprünglichen Modus umgestellt und die Funktion des Gerätes wird sorgfältig geprüft.

  • Entscheidung im Einzelfall

    Bei entsprechender Dringlichkeit kann im Einzelfall trotz Herzschrittmacher eine MRT-Untersuchung in spezialisierten Zentren durchgeführt werden. Dies bleibt jedoch stets eine Einzelfallentscheidung. In der Regel sollten MRT-Untersuchungen weiterhin vermieden werden.

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