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Der Organspendeausweis wird auch in Zukunft nötig sein. © Jasmin777 / Pixabay

Der Organspendeausweis wird auch in Zukunft nötig sein. © Jasmin777 / Pixabay

Widerspruchslösung abgelehnt

Obwohl in Umfragen die Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Widerspruchslösung beim Thema Organspende befürwortete, lehnte der Bundestag diese ab. Stattdessen sollen zusätzliche Maßnahmen die bisherige Zustimmungslösung ergänzen und so die Spenderzahlen erhöhen. 

Es geht dabei nicht nur um Organspenden wie z. B. Herzen, sondern auch um Gewebe wie Herzklappen oder Blutgefäße.

Widerspruchslösung 

Die Widerspruchslösung wäre darauf hinausgelaufen, dass jeder von vornherein Organspender ist; wer das nicht möchte, hätte seinen Widerspruch dokumentieren sollen. Bei der Diskussion im Vorfeld wurde unter anderem damit argumentiert, dass 

  • die meisten Menschen zwar grundsätzlich zur Spende bereit wären, aber keinen Organspendeausweis hätten
  • das Wissen, dass man nicht automatisch Spender ist, keinen Anreiz bietet, über das Thema nachzudenken
  • in Ländern mit Widerspruchslösung die Spenderzahlen erheblich höher sind – Deutschland ist europaweit Schlusslicht

Bei der Widerspruchslösung, so hatte der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zusammengefasst, handele es sich um eine einfache, unbürokratische Form, aber keine Pflicht zur Spende.

Zustimmungslösung

Nach dem Beschluss des Bundestages vom 16. Januar 2020 gilt weiterhin, dass man aktiv einer Organspende zustimmen muss bzw. dass die Angehörigen darüber entscheiden.

Um die Spenderzahl zu erhöhen, müsse nun mehr Aufwand investiert werden. 

Zum einen soll verstärkt über die Notwendigkeit von Organspenden informiert werden. 

  • Die Bürger sollen von Behörden regelmäßig auf das Thema angesprochen werden, konkret alle 10 Jahre im Zusammenhang mit der Erneuerung des Personalausweises oder Passes. Auch die Hausärzte sollen alle zwei, drei Jahre ihre Patienten darauf ansprechen.
  • Ein Onlineregister, wie es auch die Befürworter der Widerspruchslösung vorgeschlagen hatten, soll es leichter machen, sich zu entscheiden, und den Ärzten schneller Auskunft über den Patientenwillen geben. Auch eine Änderung der Entscheidung soll so unkomplizierter werden.
  • Außerdem müssen die Prozesse in den Kliniken weiter verbessert werden, damit Spender zuverlässiger erkannt werden.

Fakten rund ums Thema Organspende

Die Regelung zur Organspende gilt in der Regel für alle Menschen, die sich einem Land aufhalten. Das bedeutet: Wenn eine Person im Ausland verstirbt, so wird sie nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt, nicht nach der des Heimatlandes. In den meisten europäischen Staaten gilt derzeit die Widerspruchslösung.

Etwa 9.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan, etwa 5000 sind allein 2018 dazugekommen. Dem stehen knapp 3000 Organe gegenüber, die 2019 in deutschen Krankenhäusern gespendet wurden. Diese stammten von 932 Menschen. Das heißt: Jeder der Spender hat im Durchschnitt mehr als drei schwerkranken Patienten eine neue Lebenschance geschenkt.

Bei einer Repräsentativbefragung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) standen 2018 84 % einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich eher positiv gegenüber. 56 % hatten bereits eine Entscheidung getroffen, aber nur 36 % hatten sie mittels Organspendeausweis oder Patientenverfügung dokumentiert.

Einen Organspendeausweis bekommen Sie unter anderem hier: